Entsprechend der Vorgaben des Gesetzgebers in §295 SGB V hat die KBV zum Teil neue Regelungen für die Diagnosenverschlüsselung ausgearbeitet, die für alle Kassenpatienten gelten (insbesondere auch bei HzV/FaV-Behandlung). Die Regeln sollten eigentlich zum 1.1.22 einheitlich in Kraft treten. Wegen Verzögerungen bei der Umsetzung gibt es aber eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2022.
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