Beim Notfalldatenmanagement (NFDM) geht es darum, dass Ärztinnen und Ärzte in einem medizinischen Notfall wichtige notfallrelevante Informationen direkt von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abrufen können. Das können zum Beispiel Informationen zu Diagnosen oder Medikationen sein.
Start:
ab Sommer 2020 - Anspruch auf einen Notfalldatensatz haben alle Versicherten mit Vorerkrankungen, Allergien oder ähnlichem, von denen Ärzte und medizinisches Personal in einem Notfall wissen sollten.
Voraussetzungen:
TI-Anbindung (mit E-Health-Konnektor), Konnektor-Modul NFDM, PVS-Anpassung NFDM, weiteres Kartenterminal, eHBA 2.0
Mit dem Update auf den E-Health-Konnektor und der Anpassung des Praxisverwaltungssystems, wie von einigen Herstellern bereits angeboten, sind die grundlegenden technischen Voraussetzungen geschaffen. Praxen sollten zusätzlich prüfen, ob in ihrer Region ein elektronischer Heilberufsausweis der Generation 2.0 erhältlich ist.
Die ärztliche Vergütung für die notwendigen technischen Komponenten, aber auch für das Anlegen, Aktualisieren und Löschen eines Notfalldatensatzes haben KBV und Krankenkassen bereits festgelegt.
Zustimmung notwendig
Bevor Ärztinnen oder Ärzte künftig einen Notfalldatensatz erstellen, müssen sie prüfen, ob die Anlage medizinisch notwendig ist. Sie müssen zudem die Patientin oder den Patienten darüber aufklären und eine Einwilligung einholen. Anschließend wird der Datensatz elektronisch signiert und auf der eGK gespeichert.
Den Notfalldatensatz lesen dürfen bei einem medizinischen Notfall Ärztinnen und Ärzte, Notfallrettungskräfte oder andere Personen, die einen elektronischen Heilberufsausweis besitzen - auch ohne Zustimmung der betroffenen Person. Anders ist es bei einem normalen Praxisbesuch: Ärztinnen und Ärzte dürfen die Notfalldaten nur lesen oder bearbeiten, wenn die Patientin oder der Patient dem ausdrücklich zustimmen. Auf der eGK wird genau protokolliert, wer wann wo auf den Notfalldatensatz zugegriffen hat.
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